Altersvorsorge
Rechtzeitig um die Zukunft kümmern

Gut abgesichert auf den Ruhestand freuen. Reicht Ihre Rente, um Ihren Lebensstandard im Alter zu halten? Viele zukünftige Rentner können ohne eine zusätzliche Altersvorsorge den gewohnten Lebensstil nicht halten – es entsteht die sogenannte Rentenlücke. Diese für Sie zu berechnen und Ihnen Lösungswege zu empfehlen ist meine Aufgabe
“Ich helfe Ihnen, sorgenfrei in Rente zu gehen.”

Für die Altersvorsorge gibt es
in Deutschland viele Möglichkeiten
Dabei den Durchblick zu behalten, ist gar nicht so einfach. Ich erkläre Ihnen die verschiedenen Modelle mit Vor- und Nachteilen und wähle gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Sie aus.
- Gesetzliche Rente für Arbeitnehmer
- Betriebsrente & Entgeldumwandlung
- Private Rentenabsicherungen
Noch mehr “rausholen” mit der Betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Nicht jedes Unternehmen bietet eine Betriebsrente, jedoch hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, die mit Steuererleichterungen, Sozialversicherungsvorteilen und Garantien verbunden ist. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, fördert die verschiedenen Wege der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Fragen zur Altersvorsorge einfach erklärt
Ab wann sollte ich beginnen, für das Alter vorzusorgen?
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser bzw. desto einfacher wird die Altersvorsorge langfristig. Die wenigsten werden ihren Lebensstandard nur durch die gesetzliche Rente erhalten können, daher ist es wichtig, zusätzlich privat vorzusorgen. Selbst mit kleinen monatlichen Beträgen zu Beginn können wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden.
Ab wann kann ich die staatliche Rente beziehen?
Alle nach 1964 Geborenen können ab dem 67. Lebensjahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden.
Habe ich ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge?
Ja, im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung einfordern. Dies bedeutet, dass Sie Teile des künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung umwandeln können.
Kann ich zur Rente noch etwas dazu verdienen?
Wer das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht hat (ab Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren) und eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf nebenbei so viel hinzuverdienen, wie er möchte. Wer jedoch mehr als 450 Euro im Monat hinzuverdient, ist sozialversicherungspflichtig und muss die zusätzlichen Einnahmen versteuern. Anders verhält es sich bei Frührentnern: Hier gilt, wer bestimmte Freibeträge überschreitet, dem wird die Frührente gekürzt. Haben Sie Fragen? Dann sollten wir sprechen.






