Eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wissen Sie, was Mitarbeiter heute von ihrem Chef erwarten? Persönliche Wertschätzung, individuelle Förderung und eine gute finanzielle Absicherung. Ich verrate Ihnen, wie eine attraktive betriebliche Altersversorgung sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber ein Lächeln ins Gesicht zaubert.

“Ich kümmere mich, damit sich alle über die Betriebsrente freuen.

Nicht jedes Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern eine Betriebsrente, auch wenn jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG) besitzt. Steuererleichterungen, Sozialversicherungsvorteile und Garantien werden so oft verschenkt. Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) fördert der Staat die verschiedenen Wege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mehr denn je.

Betriebliche Altersversorgung: Profitieren Sie von den Vorteilen – als Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ideal ist, wenn am Ende alle von der betrieblichen Altersversorgung profitieren: Die bAV bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile – das ist das Schöne daran. Und das nicht erst in der Zukunft, sondern auch schon in der Ansparphase. So individuell wie das Unternehmen ist auch das richtige Vorsorgekonzept, denn es gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen erarbeite ich die passende Lösung für die betriebliche Altersversorgung. Dabei nehme ich als Finanzberaterin sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerinteressen wahr! Nutzen Sie mein bAV Expertenwissen, damit sich am Ende alle Parteien freuen können.

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Ich zeige Ihnen, wie Ihr Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung  attraktiver für qualifizierte Mitarbeiter wird.

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Die Durchführungswege der betrieblichen Altersveersorgung einfach erklärt

In Deutschland sind insgesamt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannt:

Direktzusage/Pensionszusage

Bei der Direktzusage (auch Pensionszusage) macht der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Diese kann weitere Leistungen – neben der Altersrente – enthalten, wie beispielsweise eine Versorgung bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Außerdem kann die Versorgung der Hinterbliebenen eingeschlossen werden. Die Finanzierung der Beiträge erfolgt durch den Arbeitgeber durch Zuwendungen oder den Arbeitnehmer über die Entgeltumwandlung. Für die Direktzusage werden innerbetriebliche Rückstellungen gebildet.

Unterstützungskasse

Bei dieser Form der Betriebsrente werden die Vorsorgeleistungen vom Arbeitgeber auf eine Unterstützungskasse ausgelagert. Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung gegründet werden kann. Die Beiträge werden entweder vom Arbeitgeber selbst geleistet oder über den Arbeitnehmer in Form der Entgeltumwandlung eingezahlt. Auch hier sind die Ansprüche geschützt.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer ab. Der Arbeitnehmer kann dabei zwischen einer Kapitallebensversicherung, einer klassischen Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung wählen. Die vereinbarten Leistungen, die durch den Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) oder Arbeitgeber finanziert werden, stehen dem Arbeitnehmer selbst oder seinen Hinterbliebenen zu.

Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen zur Altersversorgung. Träger sind meist ein oder mehrere Unternehmen. Die Pensionskasse ist dabei im Grunde eine kleine Versicherungsgesellschaft. Der Arbeitgeber schließt dann eine Pensionskassenversorgung ab. Finanziert wird die Altersversorgung entweder durch Umwandlung des Arbeitnehmerentgelts oder durch den Arbeitgeber. Auch eine Mischfinanzierung ist möglich. Der Angestellte hat gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Im Todesfall des Arbeitnehmers sind dessen Hinterbliebene bezugsberechtigt.

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist der jüngste Durchführungsweg der Betriebsrente. Bei dieser Form ist der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer aktiv, der Arbeitnehmer ist die versicherte Person. Die Finanzierung erfolgt entweder durch den Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung, durch den Arbeitgeber oder als Mischfinanzierung. Die Rentenleistungen werden über entsprechende Pensionspläne geregelt. Der Fonds ermöglicht ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung.